§1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist das im Kaufvertrag genannte Wasserfahrzeug zu den dort aufgeführten Konditionen.
§2 Allgemeiner Zustand
2.1 Der Verkäufer liefert den Vertragsgegenstand in einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand ab.
2.2 Der Käufer erkennt den Zustand des Wasserfahrzeuges bei der Übergabe an und verzichtet auf nachträgliche zivilrechtliche Ansprüche.
2.3 Der Verkäufer trägt dafür Sorge, dass im Vertragsgegenstand kein illegales Tuning verbaut wurde.
2.4 Geringfügige Betriebsspuren bzw. wenige zurückgelegte Seemeilen können lieferungsbedingt auftreten.
2.5 Der Vertragsgegenstand kann angemeldet wie auch unangemeldet an den Käufer ausgeliefert werden.
§3 Allgemeine Bedingungen
3.1 Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Käufer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Booties gelesen zu haben und akzeptiert diese.
3.2 Der Kaufpreis ist vollständig im Voraus zu begleichen (Vorauszahlung). Zahlungsarten: 🏦 Überweisung an Booties (Kontonummer LS65674353) oder 💳 Karte (Rechnung).
3.3 Das Umtausch- bzw. Rückgaberecht ist aufgrund der in §2 genannten Punkte zum Allgemeinen Zustand ausgeschlossen.
3.4 Wird der Vertragsgegenstand nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abholbenachrichtigung abgeholt, gerät der Käufer in Annahmeverzug. Ab dem 8. Tag berechnet der Verkäufer eine Standgebühr von 250 $ pro Tag. Nach weiteren 14 Tagen behält sich Booties das Recht vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Kaufpreis abzüglich einer Bearbeitungs- und Vertragsstrafe in Höhe von 20 % des Kaufpreises sowie der angefallenen Standgebühren zurückerstattet.
§4 Übergabe
4.1 Die Übergabe des Vertragsgegenstands erfolgt nach vollständigem Erhalt des Gesamtkaufpreises.
4.2 Mit dem Vertragsgegenstand werden alle zugehörigen Dokumente und Schlüssel übergeben.
4.3 Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (Gewährleistung), da das Fahrzeug vor Übergabe besichtigt oder vom Käufer abgenommen wurde. Dieser Ausschluss gilt jedoch nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen, sowie bei der arglistigen Verschweigung von Mängeln.
4.4 Mögliche zusätzliche Kaufoptionen (z.B. Verbandskasten, Rettungsring oder andere vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen) werden gemeinsam mit dem Vertragsgegenstand übergeben.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Vertragsgegenstands geht mit der Übergabe an den Käufer über. Befindet sich der Käufer im Annahmeverzug (z.B. bei Nichtabholung nach 7 Tagen), geht die Gefahr bereits mit Eintritt des Verzugs auf den Käufer über.
§5 Anwendbares Recht
5.1 Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates San Andreas.
5.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der District Court des Staates San Andreas.
§6 Nebenabreden
6.1 Die in diesem Kaufvertrag getroffenen Regelungen sind abschließend.
6.2 Es wurden keine mündlichen oder schriftlichen Nebenabreden zwischen dem Verkäufer und dem Käufer getroffen.
6.3 Andere Nebenabreden sind schriftlich zu dokumentieren und vertraglich festzuhalten.
§7 Schlussbestimmungen
7.1 Sollte sich eine Bestimmung als rechtsunwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
7.2 Jede Vertragspartei erhält eine schriftliche Ausfertigung des Vertrages.
7.3 Die Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien in Kraft.